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   VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20   

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https://dejure.org/2020,33183
VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20 (https://dejure.org/2020,33183)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2020 - 16 K 5196/20 (https://dejure.org/2020,33183)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 16 K 5196/20 (https://dejure.org/2020,33183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr auf Messeveranstaltungen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Die danach vorliegenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG verpflichten die Antragsgegnerin zum Handeln, ohne dass ihr ein Entschließungsermessen zustünde (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 23).

    Da § 28 Abs. 1 IfSG auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen und damit ebenfalls präventiven Zwecken dient, ermächtigt die Vorschrift auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Während der Fall-Verstorbenen-Anteil bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0, 1% liegt, steigt er ab 50 zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über 10% (vgl. zu Vorstehendem im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: RKI, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), veröffentlicht unter: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html?nn=13490888, Stand: 16.10.2020; Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2, veröffentlicht unter: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html, Stand: 28.09.2020; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 44 f.).

    "Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von unternehmerischen Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 50 m. w. N.).

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Nach dem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde zwar weniger streng, auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 46 m. w. N.).

    Dem Verordnungsgeber ist im Hinblick auf das gewählte Mittel, solange eine epidemische Lage wie vorliegend durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist, ein entsprechender Einschätzungsspielraum einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen; der Einschätzungsspielraum umfasst notwendigerweise auch Pauschalierungen, Verallgemeinerungen und Generalisierungen (OVG Bremen, Beschluss vom 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 38 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Zweck der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt, wofür den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine umfassende Schutzpflicht trifft (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15.10.2020 - 14 L 422/20 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Da § 28 Abs. 1 IfSG auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen und damit ebenfalls präventiven Zwecken dient, ermächtigt die Vorschrift auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40 m. w. N.).
  • VG Berlin, 15.10.2020 - 14 L 422.20

    Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Zweck der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt, wofür den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine umfassende Schutzpflicht trifft (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15.10.2020 - 14 L 422/20 -, juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 34-VII-20

    Popularklageverfahren gegen Infektionsschutzregelungen (Corona)

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20
    Dies gilt insbesondere bei Massenerscheinungen, wo generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen getroffen werden können, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (Bay. VerfGH, Entscheidung vom 03.07.2020 - Vf. 34-VII-20 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688

    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung

  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

  • OVG Bremen, 30.07.2020 - 1 B 221/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung - Coronaverordnung;

  • VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20

    Corona-Krise; Befreiung von der Absonderungspflicht nach Einreise aus der

    Ihm ist im Hinblick auf das gewählte Mittel, solange eine epidemische Lage wie vorliegend durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist, ein entsprechender Einschätzungsspielraum einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen; der Einschätzungsspielraum umfasst notwendigerweise auch Pauschalierungen, Verallgemeinerungen und Generalisierungen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 27.10.2020 - 16 K 5196/20 -, juris Rn. 50, m.w.N.).
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